Wir erinneren uns: Am 23.Februar berichtete der Trierische Volksfreund ausdrücklich darüber, dass eine Bonner Amtsrichterin "nicht ohne Weiters nachvollziehen" konnte, warum die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich dem notorischen Schnnelfahrer Peter Rauen (CDU-MdB) einen Punkteabzug gewährt habe, der selbigen vor dem Führerscheinentzug bewahrt hatte.
Diese "unbotmäßige Äußerung" war für die Kreisverwaltun Anlaß für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterkollegin der Landrätin? Jawohl, richtig gelesen: CDU-Landrätin Beate Läsch-Weber ist stellvertretendes Mitglied des Landes-Verfassungsgerichtshofes. Laut Merkblatt des Landesjustizmininisteriums werden nämlich mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichtes die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder vom Landtag mit 2/3 - Mehrheit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Manche/r Leser/in des besagten TV-Artikel vom 23.Februar mochte sich gefragt haben, wieso von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gegen die wackere Bonner Richterin eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet wurde? Klar doch, länderübergreifend hat Beate Läsch-Weber dafür gesorgt, dass verfassungs-konform für Recht und Gesetz gesorgt wird. Das wäre ja geradezu unerhört, wenn sich eine x-beliebige Bonner Richterin anmaßen würde das rechtskon-forme Verhalten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Frage zu stellen. Schließlich sei ja die Verwaltungschefin in eigener Person auserwähltes Mitglied im rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof!
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